Haftung für Links Das Landgericht Hamburg fällte am 12. Mai 1998
ein Urteil (AZ: 312 O 85/98), in dem der Beklagte für den Inhalt einer fremden Web-Seiten haftbar gemacht wird, auf die er mit einem Link auf seiner eigenen Seite
verwiesen hatte. Die fremde Seite enthielt Äußerungen über den Kläger, die dessen Persönlichkeitsrechte verletzten. Der Beklagte hätte sich auf seiner Web-Seite
nach Ansicht des Gerichts zumindest von diesen Äußerungen distanzieren müssen. Ein Hinweis, dass er keine Haftung für die Äußerungen Dritter übernehme
(Haftungsfreizeichnungsklausel) hätte dafür jedoch nicht gereicht, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Hamburger Urteil erweitert die Haftung für
Veröffentlichungen im Internet erheblich, indem es erstmals auch Links einbezieht. Die in veröffentlichten Inhalte sind sorgfältig recherchiert. Inhalte können
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